top of page

QUALITÄTSSTANDARDS DER VEREINE DES DACHVERBANDS TIERSCHUTZ 2.0

​

Vermittlung & Aufklärung

​

  • Vermittlung nur nach Vorkontrolle

Kein Tier wird ohne sogenannte Vorkontrolle vermittelt. Das bedeutet, dass jeder Interessent zu Hause besucht wird, entweder von einem qualifizierten Vereinsmitglied oder einem erfahrenen Vertreter eines anderen Vereins. Bei diesem Gespräch wird nicht nur kontrolliert, ob alle Angaben der Interessenten der Wahrheit entsprechen, sondern vor allem aufgeklärt. Die Interessenten werden bestmöglich informiert, über mögliche Probleme von Straßentieren, die Gesetzeslage, richtige Sicherung und so weiter.

​

  • Vermittlung nur mit Schutzvertrag

Die Vereine des Dachverbandes vermitteln ausschließlich mit Schutzvertrag. Der Vertrag dient einzig und allein dem Wohl der Tiere und zur Absicherung der Adoptanten. In den Verträgen wird klar geregelt, dass das Tier Eigentum der Vereine bleibt und die künftigen Besitzer deren Halter sind. Damit wird auch gewährleistet, dass sich der Verein auch nach der Vermittlung für das Wohl des Tieres verantwortlich sieht.

​

  • Rücknahme der Tiere

Dies ist durch den Schutzvertrag geregelt. Jeder Verein des Dachverbands verpflichtet sich, die durch ihn vermittelten Tiere zurückzunehmen, in Notfällen, z. B. bei schwerer Erkrankung oder Todesfall, auch sofort. Im Regelfall bleibt das Tier aber bis zur schnellst möglichen Weitervermittlung auf seinem Platz und der Verein übernimmt die Suche und Vermittlung an eine neue Endstelle.

​

  • Aufklärung der Familien über Krankheiten

Bevor ein Tier vermittelt wird, wird intensiv über mögliche Krankheiten von Auslandshunden und Streunertieren aufgeklärt. Ein Informationsblatt wird bereits im Vorfeld verpflichtend den Interessenten übergeben oder er erhält den Link zu einer Informationsseite auf der Homepage des Vereines.

​

  • Hilfe bei der Auswahl einer Hundeschule / eines Trainers

Der Dachverband Tierschutz 2.0 hat sich entschieden, nur Trainer, welche die Ausbildung zum tierschutzqualifizierten Trainer haben, zu empfehlen. Eine Liste der möglichen Hundeschulen oder Trainer wird den Interessenten zur Verfügung gestellt.  

​

  • Aufklärung über richtige Sicherung & Gesetze

Alle Familien werden über die richtige Sicherung eines Hundes (Doppelsicherung) und die, in dem jeweiligen Bundesland, geltenden Gesetze informiert.

Innerhalb der ersten Wochen muss das Tier verpflichtend an der Leine (Doppelsicherung) geführt werden.

​

  • Nachkontrolle

Die Vereine bleiben mit allen Adopanten in Kontakt und kontrollieren, vor allem in den ersten Wochen und Monaten, entweder persönlich oder mittels telefonischem oder schriftlichen Kontakt, ob alles in Ordnung ist.

​

Gesundheit

​

  • Impfschutz

Tiere aus dem Ausland werden nur komplett geimpft und gechipt nach AT verbracht (ausgenommen Sonderregelung nach Seuchenschutzgesetz Mutter mit Welpen). Dies bedeutet eine komplette Grundimmunisierung von Welpen und erwachsenen Hunden / Katzen gegen Staupe, Parvo und Tollwut. Bei Hunden aus tollwutgefährdeten Ländern wird zusätzlich der Tollwut-Titer bestimmt (Antikörper Nachweis). Inlandstiere werden mit mindestens der ersten Teilimmunisierung vergeben.

​

  • Krankheiten / Seuchen

Krankheiten werden sofort gemeldet, auch Seuchen, die laut Seuchenschutzgesetz nicht gemeldet werden müssen.

​

  • Kontrolle durch österreichische Tierärzte

Alle Tiere – egal, ob Direktadoption oder ob sie in die vom Amtstierarzt genehmigte Betriebsstätte eingebracht wurden – werden innerhalb von 5 Tagen einem österreichischen Tierarzt vorgestellt. Bei Direktvermittlungen wird das von den Familien gemacht, diese übermitteln danach an den jeweiligen Verein die Bestätigung (Formulare dafür werden zur Verfügung gestellt).

​

Einfuhr / Gesetze / Kontrolle

​

  • Traces & Drittländer

Alle Tiere, die aus dem Ausland nach Österreich kommen, werden mit TRACES eingeführt. Tiere aus Drittländern werden an der ersten EU Grenze dem Grenztierarzt vorgestellt und die Unterlagen dort von ihm abgezeichnet.
TRACES: sind Transportpapiere für die Verbringung von Tieren innerhalb der EU.

​

  • Aufzeichnungen über ALLE Vermittlungen

Die Vereine des Dachverbands führen eine lückenlose Aufzeichnung über ALLE von ihnen aufgenommenen oder vermittelten Tiere, auch wenn es sich dabei um eine Direktvermittlung (zum Beispiel Abholung im Tierheim im Ausland) handelt.

​

  • Heimtierdatenbank

Alle Tiere werden von den Vereinen in der Heimtierdatenbank registriert, falls die Familien direkt adoptieren, wird vom Verein überprüft, ob die Tiere registriert wurden.
(Hier würden wir eigentlich gerne den Standard der Doppelnennung - Verein plus Endstelle – bieten, das kann aber die Heimtierdatenbank derzeit nicht.)

 

  • Versicherung

Versicherung aller Tiere, die in der Betriebsstätte des Vereins untergebracht sind bzw. sich auf einer Pflegestelle befinden.

​

  • Pflegestellen

Meldung aller Pflegestellen mit der Höchstzahl der vorhandenen Tiere. Damit ist gewährleistet, dass eine Pflegestelle nur die Anzahl der Tiere bei sich hat, deren Pflege- und Versorgungsaufwand sie auch gerecht werden kann und die Tiere gut auf ein Zuhause vorbereitet werden.

 

  • Listenhunde

Die Halter werden vor der Vermittlung gemäß den jeweiligen Landesvorschriften überprüft, auch die Einhaltung der jeweiligen Gesetze wird überprüft.

​

 

Nachhaltigkeit

 

​

  • Kastrationen

Tiere werden – wenn es das Alter und der Gesundheitszustand zulässt – nur kastriert vergeben. Falls Tiere auf Grund des Alters nicht kastriert vergeben werden, kontrolliert der Verein, ob das von der Familie später gemacht wurde.

​

  • Hilfe vor Ort

„Vor Ort Hilfe“ – Vereine, die im Auslandstierschutz tätig sind, verpflichten sich, vor Ort Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Das können Kastrationsprojekte sein, Hilfe bei Aufklärungsarbeiten, Aufbau von Tierheimen, Gnadenhöfen etc. Die Vermittlung von Tieren aus dem Ausland nach Österreich darf nur ein kleiner Teil der Arbeit dieser Vereine sein.

​

Sonstiges

​

  • Regelmäßige, freiwillige Fortbildung der Vereinsmitglieder.

​

​

Katzen

​

  • Katzen werden nicht als Einzelkatzen vermittelt, vorausgesetzt natürlich, dass die Erstkatze oder zu vermittelnde Katze mit Artgenossen verträglich ist.

​

​

Transparenz

​

  • Transparenz über Spenden, Schutzgebühren gegenüber Behörden, Spendern und Adoptanten.

bottom of page